Christian Schwarz, KI-Berater für österreichische KMU
Während Beratungsgesprächen hört man diesen Satz häufig: „Wir bauen keine KI, also gilt das Gesetz doch nicht für uns.“ Gemeint ist der EU AI Act, das europäische KI-Gesetz, das seit August 2024 in Kraft ist. Das Missverständnis ist verbreitet und nachvollziehbar. Es hat aber praktische Konsequenzen, denn die erste konkrete Pflicht aus diesem Gesetz gilt bereits seit 15 Monaten.
Dieser Beitrag klärt, welche Anforderungen für österreichische KMU tatsächlich relevant sind, was eine politische Einigung der EU vom 7. Mai 2026 konkret verändert hat und warum sich die notwendigen Hausaufgaben für Ihren Betrieb doppelt auszahlen.
Was die meisten Betriebe übersehen: KI-Kompetenz ist längst Pflicht
Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und vermarkten, und Anwendern, die bestehende Systeme in ihrem Betrieb nutzen. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen KMU fällt in die zweite Kategorie. Wer KI-Assistenten wie ChatGPT für Angebote, E-Mails oder Marketingtexte einsetzt, seinen Kundenservice über ein KI-gestütztes Chat-System abwickelt oder Buchhaltungsprozesse mit automatisierten Tools unterstützt, ist als Anwender tätig. Im Gesetz heißt das „Deployer“.
Was viele dabei nicht auf dem Radar haben: Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Artikel 4 des AI Act) gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Betriebe müssen sicherstellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die KI-Systeme im Arbeitsalltag nutzen, ein grundlegendes Verständnis der eingesetzten Systeme mitbringen, also ein Bewusstsein für deren Möglichkeiten, Grenzen und Risiken. Es geht dabei nicht um technische Ausbildung, sondern um praxisnahes Grundwissen: Wann liefert ein KI-System verlässliche Ergebnisse? Wann braucht es menschliche Kontrolle? Welche Daten dürfen in ein externes Tool eingespeist werden?
Für viele Betriebe ist das der erste konkrete Handlungsbedarf aus dem EU AI Act. Gleichzeitig gilt: Mitarbeitende, die ein echtes Verständnis der eingesetzten Systeme mitbringen, nutzen diese auch besser. Compliance und Effizienzgewinn gehen hier Hand in Hand.
EU AI Act Risikostufen und neue Fristen: Was jetzt für KMU gilt
Das EU AI Act unterscheidet mehrere Risikostufen. Verbotene Systeme — Manipulation, soziale Scores, biometrische Massüberwachung — betreffen österreichische KMU in der Praxis kaum. Für die meisten Betriebe ist die Hochrisiko-Kategorie die relevante Grenze: KI-Systeme, die sensible Entscheidungen über Menschen beeinflussen, etwa in der Personalauswahl, bei Kreditbewertungen oder im Kundenscoring. Entscheidend ist dabei nicht das verwendete Modell, sondern der Einsatzzweck. Auch Automatisierungs-Tools wie Zapier oder Make können unbemerkt in diese Kategorie fallen, sobald sie Entscheidungslogiken übernehmen.
Am 7. Mai 2026 einigte sich die EU auf den sogenannten „Digital Omnibus“, ein Gesetzespaket zur Vereinfachung digitaler Regulierungen, und verschob damit die Hauptfristen für Hochrisiko-Systeme. Die vollständigen Anforderungen gelten erst ab Dezember 2027, für produktintegrierte Systeme sogar erst ab August 2028. Was trotzdem bereits jetzt gilt: KI-Kompetenz nach Artikel 4 seit Februar 2025, Transparenzpflichten für Chatbots ab August 2026 und die Verbote aus Artikel 5.
Für KMU bedeutet das im Wesentlichen: Wer weiß, ob er ein Hochrisiko-System betreibt, ist gut aufgestellt. Die Zeit für die vollständige Umsetzung ist vorhanden.
Was die EU-Kommission für KMU vorbereitet hat
In der öffentlichen Diskussion geht oft unter, dass das Gesetz bewusst Hilfestellungen für kleinere Betriebe vorsieht. Die Europäische Kommission entwickelt vereinfachte Dokumentationsvorlagen für Hochrisiko-Systeme, die von nationalen Behörden für Konformitätsbewertungen akzeptiert werden. Gebühren für Konformitätsbewertungen müssen die Größe und den Marktanteil von KMU berücksichtigen. Für Tests und Pilotprojekte gibt es Regulierungs-Sandboxen, die für KMU kostenlos und mit vereinfachtem Zugang ausgestaltet sind.
In Österreich hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) bereits eine KI-Servicestelle eingerichtet, die österreichische Betriebe bei der Einordnung ihrer Systeme unterstützt. Es gibt also eine erste Anlaufstelle, bevor rechtliche Beratung notwendig wird.
Warum sich die KI-Compliance für KMU doppelt auszahlt
Die Anforderungen aus dem EU AI Act klingen auf den ersten Blick nach zusätzlicher Bürokratie. In der Praxis zeigt sich schnell ein anderes Bild.
Betriebe, die ihre KI-Systeme erstmals systematisch erfassen, entdecken regelmäßig Tool-Doppelungen, Abonnements, die niemand mehr aktiv nutzt, und Automatisierungen, die seit Monaten unbemerkt laufen. Die Compliance-Arbeit ist damit gleichzeitig eine betriebswirtschaftliche Aufräumaktion, die Klarheit schafft und oft konkrete Einsparungen bringt. Ein Wiener Dienstleistungsbetrieb mit 22 Mitarbeitenden entdeckte bei der Bestandsaufnahme drei SaaS-Abonnements, die seit über einem Jahr ungenutzt liefen, und konnte dadurch knapp 4.000 Euro Jahreskosten einsparen.
Hinzu kommt der Effekt auf der Teamebene: Mitarbeitende, die KI-Systeme wirklich verstehen, setzen sie gezielter ein. Sie wissen, welche Anfragen sinnvoll sind, wann Ergebnisse kritisch geprüft werden müssen und wo KI echte Zeitersparnis bringt. Was als regulatorische Pflicht beginnt, mündet in einem Team, das Technologie als Werkzeug beherrscht statt als Black Box toleriert.
Und schließlich: Betriebe, die heute eine klare KI-Governance aufbauen, entscheiden bei künftigen Investitionen fundierter. Wer seinen bestehenden KI-Einsatz kennt, weiß, welche neuen Tools wirklich Sinn ergeben und welche nicht.
Drei Schritte, die Ihr Betrieb jetzt angehen kann
- Bestandsaufnahme machen. Welche KI-Systeme werden im Betrieb eingesetzt? Das umfasst nicht nur explizit als „KI“ vermarktete Produkte, sondern auch Automatisierungstools mit Entscheidungslogiken sowie KI-Module, die als Teil größerer Software laufen. Ein einfaches Register mit Tool-Name, Einsatzzweck, verarbeiteten Daten und zuständiger Person reicht als Ausgangspunkt. Viele Betriebe entdecken dabei auch Tools, die kaum noch genutzt werden, aber weiterhin Kosten verursachen.
- Risikostufe einschätzen. Für jeden identifizierten Einsatz prüfen, ob er in einen Hochrisiko-Bereich fällt: HR-Entscheidungen, Kreditbewertungen, Kundenscoring, sicherheitskritische Anwendungen. Die RTR-Servicestelle und der Compliance-Checker auf der EU-Plattform artificialintelligenceact.eu sind gute erste Orientierungspunkte. Wer den eigenen KI-Einsatz klar beschreiben kann, führt auch bessere Gespräche mit Softwareanbietern und stellt die richtigen Fragen bei neuen Anschaffungen.
- KI-Kompetenz dokumentieren und aufbauen. Da Artikel 4 bereits gilt, ist es sinnvoll, nachzuweisen, dass Mitarbeitende mit einem grundlegenden Verständnis des eingesetzten Systems arbeiten. Das muss kein aufwändiges Schulungsprogramm sein. Ein internes Gespräch mit Protokoll, klare Nutzungsregeln und ein kurzer Hinweis auf erlaubte und nicht erlaubte Dateneingaben schaffen die notwendige Grundlage. Schulungen, die über das Minimum hinausgehen, zahlen sich doppelt aus: Sie erfüllen die regulatorischen Anforderungen und helfen dem Team, KI-Systeme effizienter einzusetzen.
Sobald ein System als Hochrisiko eingestuft werden könnte oder sensible Daten von Kunden, Bewerbern oder Mitarbeitenden verarbeitet werden, ist rechtliche Beratung sinnvoll. Das Gesetz selbst empfiehlt bei Unsicherheit den Weg über spezialisierte Berater, genau so, wie Steuer- und Finanzberatung nicht durch Eigenrecherche ersetzt wird.
Häufige Fragen zum EU AI Act
Gilt der EU AI Act auch für uns, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer KI-Systeme im Betrieb nutzt, auch fertige Tools wie ChatGPT, gilt im Sinne des Gesetzes als „Deployer“ und unterliegt den Anwenderpflichten. Die wichtigste davon ist die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die seit Februar 2025 gilt. Wer sicherstellt, dass Mitarbeitende grundlegende Kenntnisse über die eingesetzten Tools mitbringen, erfüllt diese Anforderung bereits.
Was bedeutet Artikel 4 konkret für unsere Mitarbeitenden?
Artikel 4 verpflichtet Betriebe sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen, ein grundlegendes Verständnis dieser Systeme mitbringen. Sie sollen wissen, wann ein Tool verlässliche Ergebnisse liefert, wann menschliche Kontrolle notwendig ist und welche Daten nicht in externe Systeme eingegeben werden dürfen. Ein dokumentiertes internes Gespräch mit klaren Nutzungsregeln reicht als erste Grundlage.
Unser HR-Tool filtert Bewerbungen automatisch. Gilt das als Hochrisiko?
Sehr wahrscheinlich ja. KI-Systeme, die automatisch Bewerbungen bewerten oder Kandidaten vorauswählen, fallen in die Hochrisiko-Kategorie des EU AI Acts. Das gilt unabhängig davon, welches KI-Modell das Tool im Hintergrund nutzt, entscheidend ist der Einsatzzweck. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich ein Gespräch mit der RTR-KI-Servicestelle oder einem spezialisierten Rechtsberater.
Was hat der Digital Omnibus vom Mai 2026 für unseren Betrieb verändert?
Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 hat die Hauptfristen für Hochrisiko-Systeme verschoben: Die vollständigen Anforderungen gelten erst ab Dezember 2027 statt August 2026. Für KMU mit bis zu 750 Mitarbeitenden wurden außerdem die vereinfachten Dokumentationsregeln ausgeweitet. Was sich nicht geändert hat: Die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 und die Transparenzpflichten für Chatbots bleiben zu ihren ursprünglichen Terminen in Kraft.
Brauchen wir als KMU rechtliche Beratung für den EU AI Act?
Das hängt davon ab, welche Systeme Sie einsetzen. Für die meisten KMU, die Standardtools wie ChatGPT oder Office-Automatisierungen nutzen, reichen operative Schritte, also Bestandsaufnahme, Governance-Dokumentation und KI-Kompetenz, ohne Rechtsberatung aus. Sobald ein System als Hochrisiko eingestuft werden könnte oder sensible Personendaten verarbeitet werden, ist spezialisierte Rechtsberatung sinnvoll.
Was Büroteam für Ihren Betrieb tun kann
Die Umsetzung der ersten Compliance-Schritte bleibt im Tagesgeschäft häufig liegen. Büroteam unterstützt österreichische KMU konkret dabei, die Hausaufgaben aus dem EU AI Act anzugehen.
KI-Bestandsaufnahme und Risikoeinstufung: Büroteam erfasst alle eingesetzten Systeme und Automatisierungstools und ordnet sie nach Risikostufe ein, einschließlich jener, die als Standardsoftware laufen und dennoch Entscheidungslogiken enthalten.
DSGVO-Check für KI-Anwendungen: Büroteam prüft, ob Auftragsverarbeitungsverträge mit externen KI-Anbietern vorhanden und aktuell sind und ob die technischen Schutzmaßnahmen für verarbeitete Daten dem aktuellen Stand entsprechen.
Governance-Dokumentation für Artikel 4: Büroteam unterstützt beim Aufbau interner Nutzungsregeln und eines einfachen Protokollrahmens, den Ihr Team selbst befüllen kann.
Mitarbeiterschulungen für KI-Kompetenz: Büroteam bietet praxisnahe Schulungen, die KI-Kompetenz im Betriebsalltag aufbauen. Der Fokus liegt nicht nur auf der regulatorischen Anforderung aus Artikel 4. Im Mittelpunkt steht, dass Ihr Team KI-Systeme sinnvoll und effizient einsetzt: Welche Möglichkeiten bietet ein Tool konkret? Wann sind Ergebnisse verlässlich, wann braucht es kritische Überprüfung? Und wo lassen sich mit den bereits eingesetzten Systemen echte Effizienzgewinne erzielen?
Rechtliche Fragen gehören zu spezialisierten Anwälten. Den Rest übernehmen wir. Sprechen Sie uns an, ein erstes Gespräch reicht, um zu wissen, wo Ihr Betrieb steht und was als nächstes Sinn macht.
